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Pflegeberatung-Berlin
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PFLEGEBERATUNG BERLIN

Kompetente Beratung ist so wertvoll

Pflegeberatung ist wichtig, um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige jederzeit eine angemessene Versorgung erhalten. Für Menschen, die lediglich Pflegegeld beziehen (Pflegegrade 2 bis 5) und z.B. von Angehörigen gepflegt werden, ist ein Beratungseinsatz nach §37 SGB XI zu bestimmten Intervallen verpflichtend. Ansonsten kann die Pflegekasse die Leistungen kürzen. Wer Pflegegrad 1 hat, kann einmal im Halbjahr ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Auch Pflegebedürftige, die von ambulanten Pflegediensten wie Aslan Ambulanter Pflegedienst gepflegt werden und dort entsprechende Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, können bei den Pflegegraden 2 bis 5 einmal pro Halbjahr ein solches Beratungsgespräch nutzen. Dadurch können die Pflegemaßnahmen analysiert und entsprechend optimiert werden.
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Die vorgeschriebenen Intervalle der Pflegegrad Beratung:

✅ Pflegegrad 1 – Keine Beratung vorgeschrieben

✅ Pflegegrad 2 – 1 x pro Halbjahr

✅ Pflegegrad 3 – 1 x pro Halbjahr

✅ Pflegegrad 4 – 1 x pro Vierteljahr

✅ Pflegegrad 5 – 1 x pro Vierteljahr

DIE LEISTUNGEN DER BERATUNG:

Pflegeversicherung Beratung Berlin

Die Pflegekasse besteht auf die Pflegeberatung in regelmäßigen Abständen, um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige gut versorgt werden und pflegende Angehörige nicht überfordert werden.

Werden Mängel in der geleisteten Pflege festgestellt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld in eine sogenannte Pflegesachleistung umwandeln und einen Ambulanten Pflegedienst mit ins Boot holen.

Jedes Beratungsgespräch in der Pflegeberatung ist individuell auf die Situation des Pflegebedürftigen zugeschnitten

Unter anderem können folgende Themen angeschnitten werden:

✅ Mögliche Höherstufung in einen anderen Pflegegrad

✅ Beratung bzgl. benötigter Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel und ggf. deren Beantragung

✅ Möglichkeiten von Pflegeschulungen und Pflegekursen

✅ Mögliche Entlastung der pflegenden Angehörigen, durch Tages- und Nachtpflege und Verhinderungspflege

✅ Thematisierung möglicher Probleme in der Pflege und wie diese gelöst werden können

Im Rahmen einer Pflegeberatung soll aber insbesondere auch geklärt werden, ob der Pflegebedürftige unzureichend gepflegt ist und ob ggf. sogar ein amtlich bestellter Betreuer hinzugezogen werden sollte.

1500

Patienten

32

Pflegekräfte​

30+

Jahre Erfahrung

9

Leistungen

Was kostet eine Pflegekasse Beratung Berlin?

Die Beratungsgespräche finden in der Regel im gewohnten häuslichen Umfeld der Pflegebedürftigen statt und werden von anerkannten Beratungsstellen oder z.B. ambulanten Pflegediensten durchgeführt.

Pflegebedürftige und/oder die Pflegepersonen dürften dabei frei entscheiden, welchen Pflegedienst Sie beauftragen.

Es macht jedoch Sinn, immer den gleichen Pflegedienst zu wählen, da dieser dann die individuelle Situation bereits kennt und gut beurteilen kann.

Eine Pflegekasse-Beratung in Berlin ist kostenlos.

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Pflegekasse die Kosten, bei privat Versicherten die private Krankenkasse und bei Beihilfeberechtigten die zuständige Beihilfestelle.

Dabei rechnen die Beratungsstellen direkt mit den jeweiligen Krankenversicherungen ab und Sie bekommen keine Rechnung gestellt und müssen auch nicht in Vorleistung gehen.

SO GEHT ES NACH DEM GESPRÄCH WEITER

Pflegeberatung Krankenkasse

Nach dem Gespräch wird der beauftragte Pflegedienst oder Pflegeberater eine ausführliche Dokumentation erstellen und diese an die zuständige Pflegekasse weiterleiten.

Wurden keine Mängel bei den aktuellen Pflegemaßnahmen festgestellt, wird die Pflegekasse aller Voraussicht nach keine Konsequenzen ziehen.

Gibt es allerdings einen Verdacht, dass die Pflege nicht ordnungsgemäß erfolgt, wird die Pflegekasse bestimmte Schritte einleiten:

✅ Beauftragung eines professionellen ambulanten Pflegedienstes und (teilweise) Umwandlung des Pflegegelds in Pflegesachleistungen

✅ Höherstufung in einen anderen Pflegegrad unter Hinzuziehung des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen)

✅ Bestellung eines amtlichen Betreuers über das örtlich zuständige Amtsgericht

✅ Bei Verwahrlosung oder häuslicher Gewalt ggf. Hinzuziehung des örtlichen Gesundheitsamtes